Der Bayerische Jagdverband hat mit einer Klage die höchst umstrittene Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regensburg zur Schonzeitverkürzung für Rehwild zu Fall gebracht. Obwohl das dem Landratsamt längst bekannt ist, wurden die Hegegemeinschaften und Revierinhaber bisher offensichtlich nicht darüber informiert. Sollte eine Jägerin oder ein Jäger gleichwohl vor dem 1. Mai trotzdem Rehwild erlegen, drohen ihr oder ihm einschneidende Maßnahmen bis hin zum Entzug des Jagdscheins.
Sofortvollzug wird beklagt
Aufgrund des Verhaltens der Unteren Jagdbehörde rechnet der BJV damit, dass in letzter Minute ein Sofortvollzug verfügt werden soll. Dagegen wird der Jagdverband unverzüglich vorgehen, so dass auch insoweit keine Berechtigung zum vorzeitigen Abschuss von Rehwild entstehen wird. Der Bayerische Jagdverband bedauert, dass in den Gesprächen mit der örtlichen Unteren Jagdbehörde keine einvernehmliche Lösung erzielt werden konnte, und die Probleme jetzt durch die fehlende Flexibilität der Behörde auf dem Rücken der Jäger ausgetragen werden.
PM: BJV/ Abdruck honorarfrei
Pressemitteilung Schonzeitverkützung als PDF-Datei
Quelle: Bayerischer Jagdverband e.V. (https://www.jagd-bayern.de/schonzeitverkuerzung-regensburg/)