Anträge zur Schwarzwildprämie 2021/22 können gestellt werden!

Anträge zur Schwarzwildprämie 2021/22 können gestellt werden!

Nach wie vor grassiert die Afrikanische Schweinepest in Deutschland und in den angrenzenden Staaten. „Für eine Verhinderung einer Einschleppung der ASP durch infiziertes Schwarzwild nach Bayern ist es von essenzieller Bedeutung, die heimische Schwarzwildpopulation nachhaltig zu reduzieren, da hierdurch die Weiterverschleppung des Erregers von Tier zu Tier wirksam verhindert werden kann“, so das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Für das Jagdjahr 2021/2022 wird für jedes erlegte Stück Schwarzwild in den grenznahen Landkreisen und kreisfreien Städten zu Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik 100,- € pro Tier und in den übrigen Landkreisen 70,- € pro Tier als Aufwandsentschädigung gewährt.

Als staatliche Abrechnungsstelle wird das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) das bekannte Antrags- und Auszahlungsverfahren auch für das Jagdjahr 2021/2022 fortführen. Als externer Dienstleister wird auch für diesen Zeitraum der Bayerische Jagdverband e.V. (BJV) das LGL bei der Abrechnung des Jagdjahrs 2021/2022 unterstützen. Das Antragsformular finden Sie im Link unten:

Antragsformular Schwarzwildprämie (PDF-Datei ausfüllbar)

Bildquelle: xalanx/stock.adobe.com

Quelle: Bayerischer Jagdverband e.V. (https://www.jagd-bayern.de/schwarzwildpraemie-wird-auch-2021-22-fortgesetzt/)